Markenrecht: Ihr Anwalt für Markenanmeldung und Markenschutz in Stuttgart & Wien

Bekanntes Markenzeichen – Marken prägen die Identität eines Unternehmens

Ihre Marke ist weit mehr als ein Name oder ein Logo: Sie ist der Herkunftshinweis für die Waren und Dienstleistungen Ihres Unternehmens, Ihr Erkennungsmerkmal, Ihr Unternehmensauftritt und Ihr Qualitätssiegel. Marken tragen wesentlich und unmittelbar zum wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens bei. Umso wichtiger ist es, Ihre Marke optimal zu schützen und zu platzieren – von der ersten Idee über die Markenanmeldung bis zur konsequenten Verteidigung gegen Nachahmer:innen.

Als auf geistiges Eigentum spezialisierte Kanzlei mit Standorten in Stuttgart und Wien begleiten wir – Jakober Rechtsanwälte – Unternehmen, Agenturen, Künstler:innen, Designer:innen, Verbände und Institutionen in allen Fragen des Markenrechts. Mit mehr als 20 Jahren Erfahrung im deutschen, österreichischen und europäischen Recht stehen wir für unser Motto ein: „Für Ihr gutes Recht".

Warum Sie Ihre Marke schützen lassen sollten

Damit Kund:innen und Konsument:innen die Waren und Dienstleistungen Ihres Unternehmens von anderen unterscheiden können, bedarf es einer Kennzeichnung – Ihrer Marke. Vor der Nutzung identer oder verwechselbar ähnlicher Begriffe und Logos durch andere Unternehmen ist Ihre Kennzeichnung jedoch nur dann optimal geschützt, wenn Sie Markenschutz erlangen.

Die Erlangung von Markenschutz bedarf grundsätzlich der Eintragung in ein Markenregister – national, EU-weit oder international. Durch den Schutz Ihrer Marke bewahren Sie die Identität Ihres Unternehmens und die Einzigartigkeit Ihrer Produkte oder Dienstleistungen auch in einem wettbewerbsintensiven Marktumfeld. Zum echten Alleinstellungsmerkmal wird Ihre Marke allerdings erst durch laufende Überwachung und – wo nötig – entschlossene Durchsetzung.

Unsere Leistungen im Markenrecht

Mit unseren Leistungen begleiten wir Ihre Marken ein Leben lang. Auf Wunsch schnüren wir Ihnen zudem „Rundum-Sorglos-Pakete", in denen unser Leistungsspektrum nach Ihren individuellen Bedürfnissen und Wünschen enthalten ist.

Markenanmeldung und Eintragung – national, EU-weit und international

Bei der Prüfung, ob eine Eintragung möglich ist und für welche Art von Produkten und Dienstleistungen Ihre Marke eingetragen werden kann und sollte, sind wir Expert:innen – und begleiten Sie individuell beratend von Ihrer ersten Idee bis zur eingetragenen Marke:

  • Prüfung und Einschätzung der Eintragungsfähigkeit Ihrer Marke
  • Rechtliche Begleitung bei der Umsetzung Ihrer Markenstrategie
  • Markenanmeldungen national, EU-weit und international (IR-Marke)
  • Begleitung im gesamten Eintragungsverfahren vor den Markenämtern

Markenrecherche und Ähnlichkeitsprüfung

Vor jeder Markenanmeldung sollte geprüft werden, ob ältere identische oder ähnliche Kennzeichen bestehen. Wir führen für Sie durch:

  • Markenrecherchen, u. a. auch visuelle, phonetische und semantische Markenrecherchen
  • Vorab-Ähnlichkeitsrecherchen und -beurteilungen zur Einschätzung von Kollisionsrisiken

Laufende Markenüberwachung und Portfolio-Verwaltung

Markenschutz endet nicht mit der Eintragung. Auf Wunsch führen wir regelmäßige Recherchen nach identischen und ähnlichen Marken und Kennzeichnungen durch, übernehmen die markenrechtliche Einschätzung möglicher Verletzungsfälle und kümmern uns um:

  • laufende Markenüberwachung
  • Verlängerung von Marken
  • Verwaltung und Verteidigung von Markenportfolios
  • Markenbewertung

Durchsetzung und Verteidigung Ihrer Markenrechte

Wird Ihre Marke verletzt – oder werden Ihnen selbst Markenverletzungen vorgeworfen –, vertreten wir Sie außergerichtlich und gerichtlich:

  • Abmahnung von Markenverletzungen, insbesondere auch grenzüberschreitend
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung markenrechtlicher Ansprüche, insbesondere Unterlassung, Beseitigung/Vernichtung, Auskunft, Schadensersatz
  • Einstweiliger Rechtsschutz bzw. einstweilige Verfügungen
  • Erstellung, Prüfung und Modifizierung von Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen sowie Formulierung und Abgabe von Abschlusserklärungen
  • Führen von (Vergleichs-)Verhandlungen
  • Gerichtliche Klageführung in Deutschland und Österreich, von der ersten bis zur letzten Instanz – auch betreffend nicht eingetragene Kennzeichen sowie Domains
  • Durchsetzung von Ansprüchen bei unberechtigten Nutzungen von Domains

Widerspruchs-, Löschungs- und Nichtigkeitsverfahren

Vor den Markenämtern führen wir für Sie – und verteidigen Sie in – Widerspruchsverfahren, Löschungsverfahren und sonstigen markenrechtlichen Verfahren, einschließlich Nichtigkeits- und Verfallsverfahren.

Markenverträge

Wir erstellen und prüfen markenrechtliche Koexistenz-, Abgrenzungs- und Lizenzvereinbarungen und dergleichen – damit Ihre Marke auch vertraglich auf sicherem Fundament steht.

Ablauf einer Markenanmeldung

Jede Marke ist individuell – der Weg zur Eintragung folgt jedoch typischerweise diesen Schritten:

  1. Erstgespräch und Zieldefinition: Wir klären, was geschützt werden soll (z. B. Wort, Logo), für welche Waren und Dienstleistungen und in welchen Märkten – national, EU-weit oder international.
  2. Prüfung der Eintragungsfähigkeit: Wir prüfen und schätzen ein, ob und in welcher Form Ihre Marke eintragungsfähig ist.
  3. Markenrecherche: Durch visuelle, phonetische und semantische Recherchen sowie Vorab-Ähnlichkeitsbeurteilungen identifizieren wir Kollisionsrisiken mit älteren Marken, bevor Sie anmelden.
  4. Anmeldestrategie und Waren-/Dienstleistungsverzeichnis: Wir begleiten Sie rechtlich bei der Umsetzung Ihrer Markenstrategie und legen den Schutzumfang passgenau fest.
  5. Anmeldung und Eintragungsverfahren: Wir reichen die Markenanmeldung ein und begleiten Sie durch das gesamte Eintragungsverfahren – einschließlich der Reaktion auf etwaige Beanstandungen oder Widersprüche Dritter.
  6. Nach der Eintragung: Auf Wunsch übernehmen wir die laufende Markenüberwachung, die fristgerechte Verlängerung und die Verteidigung Ihrer Marke.

Die Kosten einer Markenanmeldung setzen sich aus Amtsgebühren und Honorar zusammen und hängen u. a. vom gewünschten Schutzgebiet und der Zahl der Waren- und Dienstleistungsklassen ab.

Warum Jakober Rechtsanwälte?

  • Zwei Standorte, ein Ziel: Mit Kanzleistandorten in Stuttgart und Wien beraten wir Sie im deutschen, österreichischen und europäischen Markenrecht – DE, AT und EU aus einer Hand, einschließlich grenzüberschreitender Verfolgung von Markenverletzungen.
  • 20+ Jahre Erfahrung im geistigen Eigentum: Wir begleiten Unternehmen, Agenturen, Künstler:innen, Designer:innen, Verbände und Institutionen.
  • Prozessstärke: Gerichtliche Klageführung in Deutschland und Österreich, von der ersten bis zur letzten Instanz.
  • Ihr Team: RA Philip M. Jakober, RAin Julie Vinazzer-Hofbauer LL.M. und RA Nicolas Behm.
  • „Rundum-Sorglos-Pakete": Auf Wunsch bündeln wir unser Leistungsspektrum nach Ihren individuellen Bedürfnissen – von der Anmeldung bis zur laufenden Überwachung.

Häufige Fragen zum Markenrecht

Was kostet eine Markenanmeldung?

Die Gesamtkosten setzen sich aus den Amtsgebühren des jeweiligen Markenamts und dem anwaltlichen Honorar zusammen. Sie hängen insbesondere davon ab, ob die Marke national, EU-weit oder international angemeldet wird und wie viele Waren- und Dienstleistungsklassen beansprucht werden. Gerne erstellen wir Ihnen vorab eine transparente Kosteneinschätzung für Ihren konkreten Fall.

Wie lange gilt eine eingetragene Marke?

Der Markenschutz gilt grundsätzlich zehn Jahre und kann – anders als bei den meisten anderen Schutzrechten – beliebig oft um jeweils weitere zehn Jahre verlängert werden. Wir übernehmen auf Wunsch die laufende Überwachung und fristgerechte Verlängerung Ihrer Marken.

Ist vor der Anmeldung eine Markenrecherche sinnvoll?

Eine Pflicht besteht nicht – die Markenämter prüfen bei der Eintragung jedoch regelmäßig nicht, ob ältere identische oder ähnliche Marken bestehen. Ohne Recherche riskieren Sie Widersprüche und kostenintensive Auseinandersetzungen mit Inhaber:innen älterer Rechte. Wir führen daher vor der Anmeldung visuelle, phonetische und semantische Markenrecherchen sowie Ähnlichkeitsbeurteilungen durch.

Was tun, wenn gegen Ihre Marke Widerspruch eingelegt wird?

Ein Widerspruch bedeutet nicht automatisch das Ende Ihrer Marke. Wir prüfen die Erfolgsaussichten des Widerspruchs, verteidigen Sie im Widerspruchsverfahren vor dem Markenamt und loten – wo sinnvoll – einvernehmliche Lösungen aus, etwa durch Koexistenz- oder Abgrenzungsvereinbarungen.

Was können Sie tun, wenn jemand Ihre Marke verletzt?

Wir übernehmen die markenrechtliche Einschätzung des möglichen Verletzungsfalls und setzen Ihre Ansprüche durch – von der Abmahnung, auch grenzüberschreitend, über einstweilige Verfügungen bis zur Klage vor deutschen und österreichischen Gerichten. Zu den durchsetzbaren Ansprüchen zählen insbesondere Unterlassung, Beseitigung/Vernichtung, Auskunft und Schadensersatz.

Kontakt: Ihre Anwält:innen für Markenrecht in Stuttgart und Wien

Zwei Standorte, ein Ziel: die bestmögliche Durchsetzung Ihrer Interessen. Kontaktieren Sie uns gerne mit Ihrem Anliegen – in einem persönlichen Gespräch beraten wir Sie effizient, mit Tief- und Weitblick, die Lösung stets im Visier.

Jakober Rechtsanwälte – Stuttgart Mörikestraße 12A, 70178 Stuttgart Tel. +49 711 219 56 56 1 stuttgart@jakober-rae.com

Jakober Rechtsanwälte – Wien Nibelungengasse 11/18, 1010 Wien Tel. +43 1 947 85 50 00 wien@jakober-rae.com

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