Datenschutz Anwalt in Stuttgart & Wien – DSGVO Beratung von Jakober Rechtsanwälte

Serverraum – Datenverarbeitung und Datenschutz

Fast jedes Unternehmen, sei es auch noch so klein, verarbeitet personenbezogene Daten von Geschäftspartner:innen und Kund:innen. Diese Daten sind ein echter Unternehmenswert: Sie ermöglichen Kundenbeziehungen, Marketing und effiziente Abläufe. Zugleich sind sie ein Risiko – denn die Verarbeitung personenbezogener Daten ist, nicht erst seit Inkrafttreten der DSGVO, an vielschichtige rechtliche Regelungen gebunden. Wer diese Spielregeln verletzt, riskiert behördliche Verfahren, Bußgelder und zivilrechtliche Ansprüche.

Als im Datenschutzrecht besonders ausgebildete Anwält:innen unterstützen wir Unternehmen aller Art dabei, an ihre Tätigkeit und Größe angepasste Datenschutzmaßnahmen zu erarbeiten – von Datenschutzerklärungen in Verträgen oder auf Websites bis hin zu individuellen und nachhaltigen Compliance-Maßnahmen. Mit unseren Standorten in Stuttgart und Wien beraten wir Sie im deutschen und österreichischen Datenschutzrecht – und damit in zwei Rechtsordnungen, in denen die DSGVO als EU-weit geltendes Regelwerk den gemeinsamen Rahmen bildet.

DSGVO Beratung: Was das Datenschutzrecht von Ihrem Unternehmen verlangt

Das geltende Datenschutzrecht regelt nicht nur, unter welchen Umständen und zu welchen Zwecken Daten verarbeitet werden dürfen. Es enthält auch Vorgaben für Speicherdauern und Löschungspflichten sowie für das richtige Verhalten beim „Daten-Leck" (Data Breach). Außerdem bestehen umfassende Aufklärungs- und Mitteilungspflichten gegenüber Kund:innen und Geschäftspartner:innen über die Verwendung personenbezogener Daten.

Nicht zuletzt gilt es, im Falle einer Datenschutzanfrage – etwa einem Auskunftsersuchen – richtig und zeitgerecht zu reagieren. Gerade hier zeigt sich in der Praxis, ob ein Unternehmen „datenschutz-fit" ist: Wer Prozesse, Dokumentation und Zuständigkeiten vorab geklärt hat, kann souverän antworten, statt unter Zeitdruck zu improvisieren.

Unsere Leistungen im Datenschutzrecht

Wir helfen Ihnen dabei, Ihr Unternehmen datenschutz-fit zu machen – und zu halten. Unser Leistungsspektrum umfasst insbesondere:

Beratung und Gestaltung

  • Ausarbeitung DSGVO-konformer Datenschutzmitteilungen und Einverständnisformulare für Websites sowie für Ihre tägliche geschäftliche Tätigkeit
  • Rechtliche Beratung zu allen Datenschutzfragen und zum Umgang mit personenbezogenen Daten in Ihrem Unternehmen
  • Ausarbeitung unternehmensinterner Compliance-Richtlinien
  • Beratung zu Fragen der Datenminimierung, Zweckbindung, Speicherbegrenzung und Transparenz
  • Erstellung und Prüfung von Verschwiegenheitserklärungen und -vereinbarungen

Betroffenenrechte und Behördenkontakt

  • Unterstützung beim Umgang mit DSGVO-Begehren (Auskunft, Löschung, Berichtigung, Widerruf der Einwilligung etc.)
  • Anzeigen bei der zuständigen Datenschutzbehörde in Österreich und Deutschland

Vertretung in Verfahren

  • Beratung und Vertretung in den vielseitigen Verfahrensarten in Deutschland und Österreich – in Schadensersatzprozessen, in Verfahren gegen Datenschutzbehörden sowie in Bußgeld- und Zivilverfahren wegen möglicher Datenschutzverstöße
  • Vertretung in behördlichen und gerichtlichen Verfahren wegen Verletzungen des Datenschutzrechts
  • Durchsetzung datenschutzrechtlicher Ansprüche, insbesondere Unterlassung, Beseitigung und Schadenersatz

Datenschutz für Agenturen und die Kreativbranche

Als Kanzlei mit Schwerpunkt im geistigen Eigentum vertreten wir seit jeher Unternehmen, Agenturen und Kreative. Gerade an der Schnittstelle von Kreativwirtschaft und Datenschutz stellen sich besondere Fragen: Wer fotografiert, filmt oder Kampagnen produziert, verarbeitet regelmäßig personenbezogene Daten – etwa Bilder erkennbarer Personen. Wer Websites, Online-Shops, Newsletter oder Social-Media-Auftritte betreut, muss Einwilligungen, Datenschutzmitteilungen und Transparenzpflichten im Blick behalten.

Für Agenturen und Kreative bedeutet das: Datenschutz ist kein lästiges Anhängsel, sondern Teil eines professionellen Auftritts gegenüber Auftraggeber:innen. Wir denken das Datenschutzrecht gemeinsam mit den angrenzenden Rechtsgebieten – vom Recht am eigenen Bild über das Urheberrecht bis zum Wettbewerbsrecht – und liefern Ihnen Lösungen, die zu Ihrer täglichen Arbeit passen, statt sie zu blockieren.

Warum Jakober Rechtsanwälte?

  • Zwei Standorte, ein Rechtsraum: Die DSGVO gilt EU-weit. Mit unseren Kanzleistandorten in Stuttgart und Wien beraten und vertreten wir Sie sowohl im deutschen als auch im österreichischen Datenschutzrecht – ein Vorteil für alle, die grenzüberschreitend tätig sind.
  • Erfahrung: Unsere Kanzlei steht für über 20 Jahre anwaltliche Erfahrung, insbesondere in der Beratung von Unternehmen, Agenturen und Kreativen.
  • Besondere Ausbildung im Datenschutzrecht: Als im Datenschutzrecht besonders ausgebildete Anwält:innen begleiten wir Sie von der Prävention bis zur Vertretung vor Behörden und Gerichten.
  • Ihr Team: RA Philip M. Jakober, RAin Julie Vinazzer-Hofbauer LL.M. und RA Nicolas Behm.
  • Maßgeschneiderte Lösungen: Wir erarbeiten Datenschutzmaßnahmen, die an die Tätigkeit und Größe Ihres Unternehmens angepasst sind – individuell und nachhaltig statt Schema F.

Häufige Fragen zum Datenschutzrecht

DSGVO-Auskunftsersuchen erhalten – was ist zu tun?

Betroffene Personen können von Ihrem Unternehmen unter anderem Auskunft, Löschung oder Berichtigung ihrer Daten sowie den Widerruf einer Einwilligung verlangen. Auf solche Begehren sollten Sie richtig und zeitgerecht reagieren, denn es gelten kurze gesetzliche Fristen. Wir unterstützen Sie beim Umgang mit DSGVO-Begehren – von der rechtlichen Einordnung bis zur Formulierung der Antwort.

DSGVO-Abmahnung oder Schadensersatzforderung erhalten – wie reagieren Sie richtig?

Zunächst gilt: Ruhe bewahren und nichts vorschnell unterschreiben oder zahlen. Ob ein Anspruch tatsächlich besteht, hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen die geltend gemachten Vorwürfe, beraten Sie zu Ihren Handlungsoptionen und vertreten Sie in Bußgeld- und Zivilverfahren wegen möglicher Datenschutzverstöße – in Deutschland und Österreich.

Wann braucht ein Unternehmen eine:n Datenschutzbeauftragte:n?

Ob ein Unternehmen eine:n Datenschutzbeauftragte:n benennen muss, hängt von gesetzlichen Kriterien ab, etwa von Art und Umfang der Datenverarbeitung. Gerne klären wir für Sie, welche Pflichten für Ihr Unternehmen konkret gelten.

Gilt die DSGVO auch für Fotos?

Fotos, auf denen Personen erkennbar sind, können personenbezogene Daten darstellen – die Veröffentlichung und Verwendung solcher Aufnahmen wirft daher regelmäßig datenschutzrechtliche Fragen auf, zusätzlich zum Recht am eigenen Bild. Gerade für Fotograf:innen, Agenturen und Unternehmen mit eigener Bildproduktion lohnt sich eine rechtliche Prüfung, bevor Bildmaterial eingesetzt wird.

Betrifft das Datenschutzrecht auch kleine Unternehmen?

Ja. Fast jedes Unternehmen, sei es auch noch so klein, verarbeitet personenbezogene Daten von Geschäftspartner:innen und Kund:innen – und unterliegt damit den datenschutzrechtlichen Vorgaben. Entscheidend ist, dass die Datenschutzmaßnahmen an Tätigkeit und Größe des Unternehmens angepasst sind. Genau dabei unterstützen wir Sie.

Kontakt: Ihre Datenschutzrecht-Kanzlei in Stuttgart und Wien

Zwei Standorte, ein Ziel: die bestmögliche Durchsetzung Ihrer Interessen. Kontaktieren Sie uns gerne mit Ihrem Anliegen – in einem persönlichen Gespräch beraten wir Sie effizient, mit Tief- und Weitblick.

Jakober Rechtsanwälte – Stuttgart Mörikestraße 12A, 70178 Stuttgart, Deutschland Tel: +49 711 219 56 56 1 E-Mail: stuttgart@jakober-rae.com

Jakober Rechtsanwälte – Wien Nibelungengasse 11/18, 1010 Wien, Österreich Tel: +43 1 947 85 50 00 E-Mail: wien@jakober-rae.com

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