Designrecht: Ihr Anwalt für Designschutz in Stuttgart & Wien

Designklassiker Leuchte – Produktdesign unter Designschutz

Design ist mehr als äußere Form – es verkörpert die Identität eines Produkts und beeinflusst maßgeblich, wie Verbraucher:innen es wahrnehmen. Ob Interieur, Elektronikgeräte, Spielzeug, Pralinen oder Fahrzeuge: Der Prozess der Gestaltung eines neuen Produkts kann langwierig und kostenintensiv sein. Umso wichtiger ist der optimale rechtliche Schutz Ihres einzigartigen Designs. Als Kanzlei für geistiges Eigentum mit Standorten in Stuttgart und Wien beraten und vertreten Jakober Rechtsanwälte seit über 20 Jahren Unternehmen, Agenturen, Künstler:innen, Designer:innen und Verbände im deutschen, österreichischen und europäischen Designrecht – von der Anmeldung bis zur konsequenten Durchsetzung Ihrer Rechte.

Was schützt das Designrecht?

Das Designrecht – in Österreich auch „Geschmacksmusterrecht" oder „Musterrecht" genannt – schützt das Erscheinungsbild von Produkten vor Nachahmungen. Ästhetische und gestalterische Elemente lassen sich durch die Registrierung eines Designs absichern: neben Produkten und Erzeugnissen eignet sich das Designrecht auch sehr gut für den Schutz von Mustern, Formen und Verpackungen. Mit der Registrierung können Sie Dritten – insbesondere gewerblichen Hersteller:innen und Anbieter:innen – die Nutzung Ihrer kreativen Schöpfung untersagen.

Der Schutz kann national in einzelnen Ländern oder auch international, insbesondere EU-weit, verhältnismäßig kostengünstig erlangt werden. You name it, we protect it.

Eingetragenes vs. nicht eingetragenes Design

Das eingetragene Design (Deutschland/EU)

Wer sein Design in ein Register eintragen lässt – etwa als eingetragenes Design in Deutschland oder als EU-weites Design (bisher: eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster) –, erhält ein förmliches Schutzrecht mit klar dokumentiertem Zeitrang. Der Schutz eines eingetragenen Designs kann bei fristgerechter Verlängerung bis zu 25 Jahre bestehen. Voraussetzung für wirksamen Schutz sind insbesondere Neuheit und Eigenart der Gestaltung – Punkte, die wir vor einer Anmeldung sorgfältig prüfen und einschätzen.

Das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster

Auch ohne Registrierung besteht auf EU-Ebene ein gewisser Basisschutz: Das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster schützt ein neues Design für drei Jahre ab seiner erstmaligen Offenbarung innerhalb der EU – allerdings nur gegen Nachahmung und mit im Streitfall höheren Nachweishürden. Für Designs mit längerfristiger wirtschaftlicher Bedeutung ist die Eintragung daher regelmäßig die deutlich stärkere Option. Welcher Weg für Ihr Design sinnvoll ist, klären wir gemeinsam mit Ihnen anhand Ihrer konkreten Situation.

Unsere Leistungen im Designrecht

Wenn Sie professionelle Beratung und rechtlichen Schutz für Ihre Designinnovationen suchen, sind wir Ihr erfahrener und kompetenter Partner. Unser Leistungsspektrum umfasst insbesondere:

Design anmelden und absichern

  • Rechtliche Prüfung und Einschätzung der Eintragungsfähigkeit Ihres Designs
  • Ähnlichkeitsrecherche, -prüfung und -beurteilung hinsichtlich potenzieller Verwechslungsgefahren
  • Anmeldung von Designs und Geschmacksmustern: national, EU-weit und international
  • Design-Portfolio-Management: laufende Überwachung, Verlängerungen und Verwaltung Ihrer Schutzrechte

Designverletzungen durchsetzen und abwehren

  • Abmahnung von Design- und Geschmacksmusterrechtsverletzungen, insbesondere auch grenzüberschreitend
  • Verteidigung gegen design- und geschmacksmusterrechtliche Abmahnungen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung musterrechtlicher Ansprüche, insbesondere Unterlassung, Beseitigung/Vernichtung, Auskunft und Schadensersatz
  • Erwirkung von einstweiligem Rechtsschutz und einstweiligen Verfügungen
  • Gerichtliche Klageführung in Deutschland und Österreich – von der ersten bis zur letzten Instanz

Verfahren und Verträge

  • Vertretung in behördlichen Widerspruchs-, Löschungs- und Übertragungsverfahren
  • Nichtigerklärungs- und Übertragungsverfahren
  • Erstellung, Prüfung und Modifizierung von Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen
  • Erstellung und Prüfung von design- und geschmacksmusterrechtlichen Koexistenz-, Abgrenzungs- und Lizenzvereinbarungen
  • Führung von (Vergleichs-)Verhandlungen

Schnittstellen zu Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht

Designschutz endet nicht beim eingetragenen Design. Häufig greifen mehrere Schutzrechte ineinander: Produktdesigns, angewandte Kunst und Industrial Design können zugleich urheberrechtlich geschützt sein; Formen und Gestaltungen können unter Umständen auch als Marke Bedeutung erlangen; und die Nachahmung von Leistungsergebnissen kann wettbewerbsrechtliche Folgen nach sich ziehen – und zwar auch dann, wenn andere Schutzrechte nicht greifen. Als auf geistiges Eigentum spezialisierte Kanzlei denken wir diese Schnittstellen von Anfang an mit und entwickeln für Ihr Design eine Schutzstrategie, die alle in Betracht kommenden Rechtsgrundlagen berücksichtigt.

Warum Jakober Rechtsanwälte?

  • 20+ Jahre Erfahrung im geistigen Eigentum: Wir beraten und vertreten seit über zwei Jahrzehnten in Deutschland, Österreich und auf EU-Ebene.
  • Zwei Standorte, ein Ziel: Mit Kanzleistandorten in Stuttgart und Wien vertreten wir Sie grenzüberschreitend im deutschen und österreichischen Recht – von der ersten bis zur letzten Instanz.
  • An der Seite der Designer:innen: Bereits seit vielen Jahren stehen wir an der Seite von Designer:innen und Organisationen, die deren Interessen vertreten, und setzen uns für diese Interessen bis auf europäischer Gesetzesebene ein. Mit designaustria haben wir am Leitfaden „Original vs. Plagiat" mitgewirkt.
  • Durchsetzungsstark auch gegen große Gegner: So haben wir etwa einen Designer gegen Louis Vuitton vertreten, nachdem dessen Maske ohne Genehmigung in einer weltweiten Werbekampagne verwendet worden war.
  • Ihr Team: RA Philip M. Jakober, RAin Julie Vinazzer-Hofbauer LL.M. und RA Nicolas Behm.

Häufige Fragen zum Designrecht

Wie schützen Sie Ihr Design?

Der stärkste Schutz entsteht regelmäßig durch die Registrierung: Sie können Ihr Design national, EU-weit oder international anmelden. Vor der Anmeldung prüfen wir die Eintragungsfähigkeit und führen auf Wunsch Ähnlichkeitsrecherchen durch, um potenzielle Konflikte mit älteren Rechten frühzeitig zu erkennen. Daneben kann – je nach Einzelfall – auch urheber-, marken- oder wettbewerbsrechtlicher Schutz in Betracht kommen.

Was kostet eine Designanmeldung?

Die Kosten hängen vom Schutzumfang ab – etwa davon, ob Sie national, EU-weit oder international anmelden und wie viele Designs eine Anmeldung umfasst. Grundsätzlich lässt sich Designschutz verhältnismäßig kostengünstig erlangen. Gerne erstellen wir Ihnen vorab eine transparente Einschätzung für Ihren konkreten Fall.

Ihr Design wurde kopiert – was können Sie tun?

Dokumentieren Sie die Nachahmung möglichst genau und lassen Sie die Rechtslage zeitnah prüfen. In Betracht kommen insbesondere eine Abmahnung, einstweiliger Rechtsschutz sowie Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung/Vernichtung, Auskunft und Schadensersatz. Ob und welche Ansprüche bestehen, hängt vom Einzelfall ab – wir prüfen Ihre Situation und setzen Ihre Rechte außergerichtlich und gerichtlich durch, auch grenzüberschreitend.

Wie lange gilt der Designschutz?

Ein eingetragenes Design kann bei rechtzeitiger Verlängerung bis zu 25 Jahre Schutz bieten. Das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster schützt hingegen nur drei Jahre ab der erstmaligen Offenbarung in der EU. Mit unserem Design-Portfolio-Management behalten wir Fristen und Verlängerungen für Sie im Blick.

Designrechtliche Abmahnung erhalten – wie reagieren Sie richtig?

Unterschreiben Sie keine Unterlassungserklärung ohne vorherige rechtliche Prüfung und lassen Sie sich die gesetzten Fristen nicht verstreichen. Wir prüfen, ob die Abmahnung berechtigt ist, verteidigen Sie gegen unberechtigte Forderungen und verhandeln, wo sinnvoll, angemessene Lösungen – bis hin zur gerichtlichen Vertretung in Deutschland und Österreich.

Kontakt: Ihre Designrecht-Kanzlei in Stuttgart & Wien

Zwei Standorte, ein Ziel: die bestmögliche Durchsetzung Ihrer Interessen. Kontaktieren Sie uns gerne mit Ihrem Anliegen – in einem persönlichen Gespräch beraten wir Sie effizient, mit Tief- und Weitblick, die Lösung stets im Visier.

Jakober Rechtsanwälte – Stuttgart Mörikestraße 12A, 70178 Stuttgart, Deutschland Tel: +49 711 219 56 56 1 E-Mail: stuttgart@jakober-rae.com

Jakober Rechtsanwälte – Wien Nibelungengasse 11/18, 1010 Wien, Österreich Tel: +43 1 947 85 50 00 E-Mail: wien@jakober-rae.com

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