Wettbewerbsrecht: Ihr Anwalt für fairen Wettbewerb in Stuttgart & Wien

Schachbrett – strategischer Wettbewerb und faire Spielregeln

Jeder Unternehmer und jede Unternehmerin muss sich an die „Spielregeln" des fairen Wettbewerbs halten – gegenüber Konsument:innen, aber auch gegenüber Mitbewerber:innen. Unlautere, irreführende oder aggressive Geschäftspraktiken, etwa in Form unzulässiger vergleichender Werbung, stören das Funktionieren des Marktes und können der Konkurrenz einen nicht gerechtfertigten Vorteil verschaffen. Dasselbe gilt für die Nachahmung fremder Leistungsergebnisse: Wer die Arbeit anderer kopiert, statt eigene Leistungen zu erbringen, verschafft sich einen unfairen Vorsprung – und kann dafür rechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Als Kanzlei mit über 20 Jahren Erfahrung im geistigen Eigentum und im Lauterkeitsrecht vertreten Jakober Rechtsanwälte Unternehmen, Agenturen und Kreative im Wettbewerbsrecht – nach deutschem Recht (insbesondere dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG), nach österreichischem und nach europäischem Recht. Von unseren Standorten in Stuttgart und Wien aus setzen wir Ihre Ansprüche zielgerichtet durch – und verteidigen Sie ebenso konsequent, wenn Sie selbst mit einer Abmahnung konfrontiert sind.

Wettbewerbsrecht Anwalt: Wann Sie uns brauchen

Das Wettbewerbsrecht hilft nicht nur Verbraucher:innen, sich gegen unlautere Geschäftspraktiken zu wehren. Es bietet auch Unternehmer:innen die Möglichkeit, gegen Herabsetzung, Rechtsbruch und Behinderung durch die Konkurrenz vorzugehen. In der Praxis begegnen uns dabei vor allem zwei Ausgangslagen – und wir vertreten Mandant:innen auf beiden Seiten.

Sie haben eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht erhalten

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung kommt selten gelegen – und sie ist fast immer mit kurzen Fristen, der Forderung nach einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und der Übernahme von Kosten verbunden. Wichtig ist jetzt: Ruhe bewahren, aber die Sache ernst nehmen. Nicht jede Abmahnung ist berechtigt, und nicht jede vorformulierte Unterlassungserklärung sollte in der vorliegenden Form unterschrieben werden. Wir prüfen die Abmahnung, entwickeln mit Ihnen die passende Verteidigungsstrategie und übernehmen die Kommunikation mit der Gegenseite. Auch gegen wettbewerbsrechtliche Klagen und einstweilige Verfügungen verteidigen wir Sie – außergerichtlich und vor Gericht.

Sie wollen sich gegen unlauteren Wettbewerb wehren

Kopiert ein Konkurrent Ihr Produkt, wirbt ein Mitbewerber irreführend oder setzt jemand Ihr Unternehmen herab? Unlautere geschäftliche Handlungen kommen auf einem ökonomischen Markt leider immer wieder vor – Sie müssen diese aber nicht akzeptieren. Wir prüfen das Marktverhalten Ihrer Mitbewerber:innen, mahnen wettbewerbswidriges Handeln ab und setzen Ihre Ansprüche durch: insbesondere Unterlassung, Beseitigung bzw. Vernichtung, Auskunft, Schadensersatz und Gewinnabschöpfung. Wo Eile geboten ist, erwirken wir einstweiligen Rechtsschutz.

Unsere Leistungen im Wettbewerbsrecht

Mit unserer Erfahrung unterstützen wir Sie durch eine Vielzahl von Leistungen auf dem Gebiet des Lauterkeitsrechts:

  • Wettbewerbsrechtliche Prüfungen, Begutachtungen und Einschätzungen des Marktverhaltens von Mitbewerber:innen (Geschäftspraktiken, Unternehmensauftritte etc.)
  • Wettbewerbsrechtliche Prüfung, Einschätzung und Begleitung von Werbemaßnahmen, online wie offline (Werbekampagnen, vergleichende Werbung etc.)
  • E-Commerce: wettbewerbsrechtliche Begleitung von Websites, Online-Shops, Newslettern und dem Internet-Handel über Plattformen
  • Wettbewerbsrechtliche Unterstützung bei der Einführung von Produkten, der Eröffnung von Vertriebswegen und bei Lizenzierungen
  • Abmahnung von unlauterem, wettbewerbswidrigem Handeln
  • Verteidigung gegen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, Klagen und einstweilige Verfügungen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche, insbesondere Unterlassung, Beseitigung/Vernichtung, Auskunft, Schadensersatz und Gewinnabschöpfung
  • Erstellung, Prüfung und Modifizierung von Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen
  • Erwirkung von einstweiligem Rechtsschutz bzw. einstweiligen Verfügungen
  • Führung von (Vergleichs-)Verhandlungen
  • Gerichtliche Klageführung in Deutschland und Österreich, von der ersten bis zur letzten Instanz

Nachahmungsschutz: Schnittstellen zu Marken- und Designrecht

Die Nachahmung von Leistungsergebnissen der Konkurrenz kann wettbewerbsrechtliche Folgen nach sich ziehen – und zwar auch dann, wenn andere Schutzrechte wie das Urheberrecht oder das Markenrecht nicht greifen. Das macht das Wettbewerbsrecht zu einem wichtigen Auffangnetz im Schutz geistigen Eigentums: Wo keine eingetragene Marke und kein registriertes Design besteht, kann der lauterkeitsrechtliche Nachahmungsschutz eine wirksame Handhabe bieten.

Als auf geistiges Eigentum spezialisierte Kanzlei denken wir diese Schutzrechte zusammen. Wir prüfen in jedem Nachahmungsfall, ob neben wettbewerbsrechtlichen auch marken-, design- oder urheberrechtliche Ansprüche in Betracht kommen – und wählen mit Ihnen die Strategie, die Ihre Interessen bestmöglich durchsetzt.

Warum Jakober Rechtsanwälte?

  • Spezialisierung auf geistiges Eigentum: Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht aus einer Hand – mit über 20 Jahren Erfahrung.
  • Zwei Standorte, ein Ziel: Mit Kanzleistandorten in Stuttgart und Wien vertreten wir Sie nach deutschem, österreichischem und europäischem Recht – auch grenzüberschreitend und gerichtlich in beiden Ländern, von der ersten bis zur letzten Instanz.
  • Beide Perspektiven: Wir setzen Ansprüche durch und verteidigen gegen Abmahnungen, Klagen und einstweilige Verfügungen – wir kennen daher die Argumente beider Seiten.
  • Persönliche Beratung: In einem persönlichen Gespräch beraten wir Sie effizient – mit Tief- und Weitblick, die Lösung stets im Visier.

Ihr Team im Wettbewerbsrecht: RA Philip M. Jakober, RAin Julie Vinazzer-Hofbauer LL.M. und RA Nicolas Behm.

Häufige Fragen zum Wettbewerbsrecht

Abmahnung im Wettbewerbsrecht erhalten – was jetzt?

Bewahren Sie Ruhe, aber ignorieren Sie die Abmahnung keinesfalls. Unterschreiben Sie nichts vorschnell und nehmen Sie keinen unüberlegten Kontakt zur Gegenseite auf. Lassen Sie die Abmahnung zeitnah anwaltlich prüfen: Ist der Vorwurf berechtigt? Ist der Abmahnende überhaupt anspruchsberechtigt? Sind die geforderte Unterlassungserklärung und die Kostenforderung angemessen? Auf dieser Grundlage entwickeln wir die passende Reaktion – von der modifizierten Unterlassungserklärung bis zur Zurückweisung unberechtigter Forderungen.

Wie ernst müssen Sie die Fristen in einer Abmahnung nehmen?

Sehr ernst. Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen enthalten regelmäßig kurze Fristen. Lässt man diese verstreichen, ohne zu reagieren, riskiert man, dass die Gegenseite gerichtliche Schritte einleitet – etwa den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt. Das kann die Angelegenheit deutlich verteuern und die eigene Verhandlungsposition verschlechtern. Kontaktieren Sie daher möglichst frühzeitig eine:n Anwält:in, damit genügend Zeit für eine fundierte Prüfung und Reaktion bleibt.

Sollten Sie die beigefügte Unterlassungserklärung einfach unterschreiben?

Nein – jedenfalls nicht ungeprüft. Vorformulierte Unterlassungserklärungen sind häufig bewusst weit gefasst und können Sie über Jahre binden; bei jedem Verstoß droht eine empfindliche Vertragsstrafe. Ob eine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte und mit welchem Inhalt, hängt vom Einzelfall ab. Lassen Sie die Erklärung daher unbedingt vor der Unterschrift anwaltlich prüfen. Oft ist eine modifizierte Unterlassungserklärung der richtige Weg – die Erstellung, Prüfung und Modifizierung von Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen gehört zu unserem Kerngeschäft.

Was ist unlauterer Wettbewerb?

Unlauter sind – vereinfacht gesagt – geschäftliche Handlungen, die gegen die Spielregeln des fairen Wettbewerbs verstoßen. Dazu zählen etwa irreführende oder aggressive Geschäftspraktiken, unzulässige vergleichende Werbung, die Herabsetzung von Mitbewerber:innen, Rechtsbruch, gezielte Behinderung sowie die Nachahmung fremder Leistungsergebnisse. In Deutschland ist das Lauterkeitsrecht vor allem im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt; auch in Österreich und auf europäischer Ebene bestehen entsprechende Regelungen. Ob ein konkretes Verhalten wettbewerbswidrig ist, ist stets eine Frage des Einzelfalls und sollte anwaltlich geprüft werden.

Ein Konkurrent kopiert Ihr Produkt – können Sie dagegen vorgehen, auch ohne eingetragene Marke oder Design?

Möglicherweise ja. Die Nachahmung von Leistungsergebnissen kann wettbewerbsrechtliche Folgen haben – auch dann, wenn andere Schutzrechte wie Urheberrecht oder Markenrecht nicht greifen. Ob im konkreten Fall Ansprüche bestehen, hängt von den Umständen ab. Wir prüfen Ihren Fall und beziehen dabei auch marken-, design- und urheberrechtliche Anspruchsgrundlagen ein.

Kontakt: Jetzt Beratung im Wettbewerbsrecht anfragen

Abmahnung erhalten oder unlauteren Wettbewerb entdeckt? Kontaktieren Sie uns gerne mit Ihrem Anliegen. In einem persönlichen Gespräch beraten wir Sie effizient – mit Tief- und Weitblick, die Lösung stets im Visier.

Jakober Rechtsanwälte – Stuttgart Mörikestraße 12A, 70178 Stuttgart | DE Tel: +49 711 219 56 56 1 E-Mail: stuttgart@jakober-rae.com

Jakober Rechtsanwälte – Wien Nibelungengasse 11/18, 1010 Wien | AT Tel: +43 1 947 85 50 00 E-Mail: wien@jakober-rae.com

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