IP / GEISTIGES EIGENTUM

URHEBERRECHT

Das Urheberrecht bietet umfassenden Schutz für fast alle Formen kreativen Schaffens.

In Zeiten der Digitalisierung und des Internets ist das Urheberrecht im ständigen Wandel. Vielfach werden digitale Inhalte ohne Lizenzierungen kopiert und vervielfältigt. Mit unserer jahrzehntelangen Expertise und Erfahrung im Urheber- und Kunstrecht vertreten wir mit Präzision und Erfolg die vielfältigen Interessen von Urhebern/Künstlern, Unternehmen und Rechteinhabern aller Sparten.

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Das Urheberrecht dient dem Schutz von individuellen geistigen Schöpfungen und entsteht unmittelbar mit der Erschaffung eines Werks. Es bedarf keiner Anmeldung oder Registrierung und bleibt bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers bestehen. Die urheberrechtlichen Bestimmungen gewähren dem Urheber das ausschließliche Recht zur Nutzung und Verwertung seines Werks, z.B. in Form der Veröffentlichung, Verbreitung, Vervielfältigung oder anderweitige Nutzung des Werks. Natürlich können diese Verwertungsrechte auch an Dritte übertragen werden.
 
Trotz des umfassenden urheberrechtlichen Schutzes kommen Kopien, Nachahmungen und andere Nutzungen von geschützten Werken in der Praxis häufig vor. Effektiver Urheberrechtsschutz bedarf daher auch der konsequenten rechtlichen Durchsetzung. In diesen und weiteren Fällen sind wir für Sie da und stehen Ihnen mit Rat und Tat bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte zur Seite. Die Erstellung, Überarbeitung und Aushandlung von Verträgen in verschiedensten Branchen gehören ebenso zu unseren Kernkompetenzen – damit Ihre kreativen Leistungen anerkannt und angemessen vergütet werden. Auch bei der Verteidigung gegen oftmals unberechtigte oder überhöhte urheberrechtliche Abmahnungen und Klagen stehen wir Ihnen zur Seite. Dabei arbeiten wir oft auch mit Verwertungsgesellschaften bzw. Organisationen zusammen, die die Interessen von Urhebern, Rechteinhabern und Designern vertreten.
 
Unsere urheberrechtliche Erfahrung erstreckt sich auf vielzählige Bereiche und Branchen:
 
  • Bildende Kunst, Malerei, Skulpturen und Bildhauerei
  • Architektur
  • Fotografie, Lichtbildschutz
  • Design, Angewandte Kunst, Produktdesigns, Industrial Design
  • Illustrationen, Grafik
  • Mode, Schmuck, Accessoires
  • Internet, Webseiten, Social Media
  • Blogger, Infuencer, Food-Stylisten, Gamer
  • Musik, Komposition, Gesang, Musikproduktionen
  • Filmkunst, Musikvideos, Kurzvideos
  • Choreografie, Performance, Pantomime, Bühnenbilder
  • Bücher, Texte, Literatur, Songtexte, Produktbeschreibungen
 Im Urheberrecht lässt unser Leistungsportfolio keine Wünsche übrig:
 
  • Prüfung und Begutachtung der Schutzfähigkeit und von Rechtseingriffen/Rechtsverletzungen
  • Rechtliche Prüfung in Bezug auf Bearbeitungen und freie Werknutzungen
  • Erstellung, Gestaltung, Prüfung und Modifizierung von Werknutzungsverträgen und Werkbewilligungsverträgen, Rechteeinräumungen und Rechteübertragungen
  • Erstellung, Gestaltung, Prüfung und Modifizierung von Lizenzverträgen und Begleitung bei zugehörigen Verhandlungen
  • Rechtliche Beratung, Überprüfungund Erstellung von: Künstlervertrag, Managementvertrag, Engagementvertrag und Bandübernahmevertrag
  • Nationale und grenzüberschreitende Abmahnung und Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen
  • Verteidigung gegen urheberrechtliche Abmahnungen und Klagen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung urheberrechtlicher Ansprüche, insbesondere
    • Unterlassung, Beseitigung/Vernichtung, Auskunft, Schadensersatz
    • einstweiliger Rechtsschutz bzw. einstweilige Verfügungen
    • Verfolgung von Urheberpersönlichkeitsrechtsverletzungen (Recht auf Urhebernennung, Entstellungsschutz)
    • Verfolgung von Verstößen gegen Rechte am eigenen Bild
    • Erstellung, Prüfung und Modifizierung von Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen
    • Führen von (Vergleichs-)Verhandlungen
    • gerichtliche Klageführung in Deutschland und Österreich, von der ersten bis zur letzten Instanz
    • individuelles Werkportfolio-Management (Unterstützung, Überwachung, Schutz)
  • Hinterlegungen von Schutzschriften zur Abwehr einstweiliger Verfügungen
  • Urheberrechtliche Behandlung von verwaisten, nicht gehandelten Werken oder unwesentlichem Beiwerk
  • Klärung von Folgerechten
  • IP-Due-Diligence insbesondere bei Unternehmensfusionen und Unternehmensübernahmen
  • und vieles mehr
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MARKENRECHT

Ihre Marke ist nicht nur der Herkunftshinweis für die Waren und Dienstleistungen Ihres Unternehmens, sondern Ihr Erkennungsmerkmal, Ihr Unternehmensauftritt und Ihr Qualitätssiegel.

Marken tragen wesentlich und unmittelbar zum wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens bei. Umso wichtiger ist es, Ihre Marke(n) optimal zu schützen und zu platzieren. Das beginnt mit der Eintragung der Marke in nationale, europäische und internationale Markenregister, hört damit aber noch lange nicht auf.

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Damit Kunden und Konsumenten die Waren und Dienstleistungen Ihres Unternehmens von anderen unterscheiden können, bedarf es einer Kennzeichnung – Ihrer Marke. Vor der Nutzung identer oder verwechselbar ähnlicher Begriffe und Logos durch andere Unternehmen ist Ihre Kennzeichnung jedoch nur dann optimal geschützt, wenn Sie Markenschutz erlangen. Durch den Schutz Ihrer Marke bewahren Sie die Identität Ihres Unternehmens und die Einzigartigkeit Ihrer Produkte oder Dienstleistungen auch in einem wettbewerbsintensiven Marktumfeld.
 
Die Erlangung von Markenschutz bedarf der Eintragung in ein Markenregister – z.B. national, EU-weit oder international. Bei der Prüfung, ob eine Eintragung möglich ist und für welche Art von Produkten und Dienstleistungen Ihre Marke eingetragen werden kann und sollte, sind wir Experten und begleiten Sie individuell beratend von Ihrer ersten Idee bis zur eingetragenen Marke.
 
Zum Alleinstellungsmerkmal wird Ihre Marke jedoch vor allem durch laufende Überwachung.  Deshalb führen wir auf Wunsch regelmäßige Recherchen nach identischen und ähnlichen Marken und Kennzeichnungen durch, übernehmen die markenrechtliche Einschätzung eines möglichen Verletzungsfalls und setzen nötigenfalls Ihre markenrechtlichen Ansprüche durch.
 
Im Markenrecht bestechen wir zudem mit „Rundum-Sorglos-Paketen“, in welchen unser Leistungsspektrum nach Ihren individuellen Bedürfnissen und Wünschen enthalten ist.
 
Mit unseren Leistungen begleiten wir Ihre Marken ein Leben lang:
 
  • Prüfung und Einschätzung der Eintragungsfähigkeit Ihrer Marke
  • Rechtliche Begleitung bei der Umsetzung Ihrer Markenstrategie
  • Markenrecherchen, u.a. auch visuelle, phonetische und semantische Markenrecherchen
  • Vorab-Ähnlichkeitsrecherchen und -beurteilungen
  • Markenanmeldungen national, EU-weit und international (IR-Marke)
  • Begleitung im Eintragungsverfahren Ihrer Marke
  • Durchführung von und Verteidigung in Widerspruchsverfahren, Löschungsverfahren und sonstigen markenrechtlichen Verfahren vor den Markenämtern
  • Abmahnung von Markenverletzungen, insbesondere auch grenzüberschreitend
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung markenrechtlicher Ansprüche
    • insbesondere Unterlassung, Beseitigung/Vernichtung, Auskunft, Schadensersatz
    • Nichtigkeitsverfahren/Verfallsverfahren
    • einstweiliger Rechtsschutz bzw. einstweilige Verfügungen
    • Erstellung, Prüfung und Modifizierung von Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen
    • Führen von (Vergleichs-)Verhandlungen
    • Erstellung und Prüfung von markenrechtlichen Koexistenz-, Abgrenzungs-, Lizenzvereinbarungen udgl.
    • gerichtliche Klageführung in Deutschland und Österreich, von der ersten bis zur letzten Instanz
    • auch betreffend nicht eingetragene Kennzeichen sowie Domains
  • laufende Markenüberwachung, Verlängerung von Marken, Verwaltung und Verteidigung von Markenportfolios
  • Formulierungen und Abgabe von Abschlusserklärungen
  • Durchsetzung von Ansprüchen bei unberechtigten Nutzungen von Domains
  • Markenbewertung
  • und vieles mehr
 
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DESIGNRECHT

Design ist mehr als äußere Form, es verkörpert die Identität eines Produktes und beeinflusst die Wahrnehmung durch Verbraucher maßgeblich.

Das Designrecht (in Österreich: „Geschmacksmusterrecht“ oder „Musterrecht“) schützt das Erscheinungsbild von Produkten vor Nachahmungen. So lassen sich ästhetische und gestalterische Elemente von Produkten durch die Registrierung eines Designs schützen. Der Schutz kann national, in einzelnen Ländern, oder auch international (insbesondere EU-weit) verhältnismäßig kostengünstig erlangt werden. Ob Interieur, Elektronikgeräte, Spielzeug, Pralinen oder Fahrzeuge – you name it, we protect it.

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Der Prozess der Gestaltung eines neuen Produkts kann langwierig und kostenintensiv sein – umso wichtiger ist der optimale Schutz Ihres einzigartigen Designs. Neben Produkten und Erzeugnissen eignet sich das Designrecht ebenfalls sehr gut für den Schutz von Mustern, Formen oder auch Verpackungen.
 
Mit der Registrierung eines Designs können Sie Dritten, insbesondere gewerblichen Herstellern und Anbietern, die Nutzung Ihrer kreativen Schöpfung untersagen.
 
Wenn Sie nach professioneller Beratung und rechtlichem Schutz für Ihre Designinnovationen suchen, sind wir Ihr erfahrener und kompetenter Partner. Bereits seit vielen Jahren stehen wir an der Seite von Designern und Organisationen, die die Interessen von Designern vertreten, und setzen uns für deren Interessen bis auf europäischer Gesetzesebene ein.

Unsere Leistungen im Detail:
 
  • Rechtliche Prüfung und Einschätzung der Eintragungsfähigkeit Ihres Designs
  • Ähnlichkeitsrecherche, -prüfung und -beurteilung hinsichtlich potentieller Verwechslungsgefahren
  • Anmeldungen von Designs und Geschmacksmustern: national, EU-weit und international
  • Abmahnung von Design-/Geschmacksmusterrechtsverletzungen, insbesondere auch grenzüberschreitend
  • Verteidigungen gegen design-/geschmacksmusterrechtliche Abmahnungen
  • Vertretung in behördlichen Widerspruchs-, Löschungs- und Übertragungsverfahren
  • außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung musterrechtlicher Ansprüche
    • insbesondere Unterlassung, Beseitigung/Vernichtung, Auskunft, Schadensersatz
    • Erstellung, Prüfung und Modifizierung von Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen
    • Nichtigerklärungs- und Übertragungsverfahren
    • Führung von (Vergleichs-)Verhandlungen
    • Erwirkung von einstweiligem Rechtsschutz, einstweiligen Verfügungen
    • gerichtliche Klageführung in Deutschland und Österreich, von der ersten bis zur letzten Instanz
  • Erstellung und Prüfung von design-/geschmacksmusterrechtlichen Koexistenz-, Abgrenzungs- und Lizenzvereinbarungen
  • Design-Portfolio-Management (laufende Überwachungen, Verlängerungen, etc.)
  • und vieles mehr
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IP / GEISTIGES EIGENTUM

PATENTRECHT

Das Patentrecht ist der Schlüssel zur Wertschöpfung aus innovativen technischen Ideen. Es bietet Schutz für Erfindungen in unterschiedlichsten Branchen – von High-Tech, Medizintechnik und Chemie bis zu Alltagserfindungen.

In einer Ära rasanter technologischer Entwicklung und globaler Vernetzung gewinnt nicht nur der Schutz von Erfindungen, sondern auch die Verteidigung gegen Nachahmer zunehmend an Bedeutung. Denn unautorisierte Nutzungen und Nachahmungen können die Früchte Ihrer Innovation gefährden. Mit unserer Expertise im Patentrecht setzen wir Ihre Ansprüche mit Engagement und Erfolg durch.

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Mit Patenten lassen sich Ihre oder die in Ihrem Unternehmen entwickelten technischen Erfindungen schützen. Neue Erfindungen, die auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind, können als Patent auf nationaler oder europäischer Ebene angemeldet werden. Mit der Patenterteilung genießen Sie einen gegen jedermann wirkenden Schutz und können anderen grundsätzlich die Benutzung der Erfindung untersagen.
 
Während die Anmeldungen von technischen Erfindungen bei unseren spezialisierten Partnerpatentanwälten besonders gut aufgehoben ist, sind nur Rechtsanwälte berechtigt, Sie in einem Fall der Verletzung Ihrer Patentrechte durch Dritte zu vertreten. Gegen unberechtigte Nutzungen Ihrer Erfindung treten wir als Ihre Starke Partner aus und stehen Ihnen bei der Durchsetzung Ihres Patentschutzes verlässlich zur Seite.
 
Unsere Leistungen auf dem Gebiet des Patentrechts:
 
  • Beratung bei Patentanmeldungen
  • Unterstützung während des Patenterteilungsverfahren
  • Verhandlung und Ausarbeitung von Lizenzvereinbarungen, Beratung und Begleitung von Lizenzverhandlungen
  • Prüfungen von vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere im Zusammenhang mit Diensterfindungen und Verhandlung angemessener Vergütungen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche
    • insbesondere Unterlassung, Beseitigung/Vernichtung, Auskunft, Schadensersatz
    • Erstellung, Prüfung und Modifizierung von Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen
    • Führen von (Vergleichs-)Verhandlungen
    • Erwirkung von einstweiligem Rechtsschutz, einstweiligen Verfügungen
    • gerichtliche Klageführung in Deutschland und Österreich, von der ersten bis zur letzten Instanz
  • Verteidigung gegen patentrechtliche Abmahnungen und Klagen
  • Beratung bei der Entscheidung über Patentfreigaben
  • Rückübereignungen von Patenten
  • und vieles mehr
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ZIVIL- & STRAFRECHT

MEDIENRECHT & PERSÖNLICHKEITSRECHT

Im Bereich des Medien- und Persönlichkeitsrechts sorgen wir für den Schutz Ihres Namens, Ihres Bildes und Ihres guten Rufs.

Wir unterstützen Sie bei der Verteidigung gegen unrichtige oder kreditschädigende Äußerungen in der Öffentlichkeit z.B. in Printmedien, Fernsehen und im Internet, insbesondere auch im geschäftlichen Bereich. Wird z.B. Ihr Portrait unerlaubt veröffentlicht oder sonst unangemessen verwendet, setzen wir Ihre Rechte an Ihrem eigenen Bild durch. Außerdem helfen wir Ihnen dabei, sich gegen unberechtigte Verwendungen Ihres bürgerlichen Namens, Ihrer Unternehmensbezeichnung oder Ihrer Domain zur Wehr zu setzen.

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Das Medienrecht gibt Veröffentlichungen einen rechtlichen Rahmen. Es regelt die vielschichtigen Aspekte der medialen Darstellung in Print- wie auch in Onlinemedien, aber auch z.B. in Radio und Fernsehen. Diese Medien sind verpflichtet, diverse Spielregeln einzuhalten und dürfen insbesondere keine unrichtigen Tatsachenmitteilungen veröffentlichen. Wenn über Sie oder Ihr Unternehmen in einem Artikel etwas Unrichtiges geschrieben wird, haben Sie Anspruch auf eine Klar- und Richtigstellung. Wir helfen Ihnen bei der Wiederherstellung Ihres guten Rufs.
 
Damit korrespondierend hat das Persönlichkeitsrecht verschiedene individuelle Rechte zum Gegenstand, die Ihre Person betreffen. Nicht nur natürliche Personen, auch Unternehmen können von persönlichkeitsrechtlichem Schutz profitieren. Gerade im Zeitalter der digitalen Kommunikation und sozialer Medien ist der Schutz Ihrer Reputation besonders gefordert. Dies umfasst das Vorgehen gegen Beleidigungen und Verleumdungen ebenso wie beispielsweise Maßnahmen gegen Fake-Accounts, die in Ihrem Namen angemeldet werden.
 
Als spezialisierte Anwälte setzen wir uns rasch und effektiv für den Erhalt Ihres guten Rufs, die Kontrolle über Ihr eigenes Bild sowie die Wahrung Ihrer persönlichen Integrität ein.
 
Medienrechtliche Begleitung durch unsere Kanzlei:
 
  • medienrechtliche Überprüfung von Aussagen/Statements, Handlungen
  • Überprüfung von Verdachtsberichterstattung
  • effektives und schnelles Krisenmanagement im Falle einer Medienrechtsverletzung
  • medienrechtliche Abmahnungen
  • Durchsetzung von einstweiligen Verfügungen
  • Beratung von Journalisten und Presseorganen
  • medienrechtliche Begleitung von Personen des öffentlichen Lebens
  • Führung medienrechtlicher Entschädigungsverfahren
  • Durchsetzung Ihres Anspruchs auf Veröffentlichung einer Berichtigung bzw. einer Gegendarstellung oder eines Nachtrags
  • Durchsetzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung bei unberechtigten medienrechtlichen Abmahnungen
  • Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei unterschiedlichsten medienrechtlichen Verletzungen:
    • übler Nachrede, kreditschädigenden Äußerungen, Beschimpfung, Verspottung und Verleumdung
    • Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches
    • unzulässige Bekanntgabe der Identität
    • Verstöße gegen den Schutz der Unschuldsvermutung
  • und vieles mehr
Unsere Leistungen zum Schutz Ihrer Persönlichkeitsrechte:
 
  • Prüfung von und Beratung betreffend mögliche Verletzungen von Persönlichkeitsrechten, auch postmortal
    • Ehrverletzungen, Verletzungen der Privatsphäre, Verletzungen des Rechts am eigenen Bild und Namensrechtsverletzungen
    • Zulässigkeit bzw. Rechtmäßigkeit von Interviews, Texten, Illustrationen, Fotografien oder Filmmaterial
    • Identitäts- oder Namensaneignungen, z.B. Registrierung von Websites, Accounts udgl in Ihrem Namen
  • Unterstützung in allen Belangen des Domainrechts
    • insbesondere unbefugte Domainverwendungen, Domaingrabbing
  • außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche
    • Unterlassung, Beseitigung, Schadenersatz und weitere
    • Erwirkung von einstweiligem Rechtsschutz, einstweiligen Verfügungen
    • (Vergleichs-)Verhandlungen mit der Gegenseite
    • gerichtliche Klageführung in Deutschland und Österreich, von der ersten bis zur letzten Instanz
  • und vieles mehr
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UNTERNEHMENSRECHT

WETTBEWERBSRECHT

Jeder Unternehmer muss sich an die "Spielregeln" des fairen Wettbewerbs halten - gegenüber Konsumenten, aber auch gegenüber seinen Mitbewerbern.

Unlautere, irreführende oder aggressive Geschäftspraktiken, z.B. in Form von vergleichender Werbung, stören das Funktionieren des Marktes und können Ihren Mitbewerbern einen nicht gerechtfertigten Vorteil verschaffen; ebenso die Nachahmung von Leistungsergebnissen. Fragen Sie uns – wir vertreten Sie im Wettbewerbsrecht und setzen Ihre Ansprüche zielgerichtet durch.

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Das Wettbewerbsrecht hilft nicht nur Verbrauchern, sich gegen unlautere Geschäftspraktiken zu wehren, sondern bietet auch Unternehmern die Möglichkeit, gegen Herabsetzung, Rechtsbruch und Behinderung durch Ihre Konkurrenz vorzugehen. Auch die Nachahmung von Leistungsergebnissen der Konkurrenz kann wettbewerbsrechtliche Folgen nach sich ziehen – und zwar auch dann, wenn andere Schutzrechte (wie Urheberrecht, Markenrecht, etc.) nicht greifen.
 
Unlautere geschäftliche Handlungen kommen in auf einem ökonomischen Markt leider immer wieder vor, Sie müssen diese aber nicht akzeptieren. Bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche stehen wir gerne an Ihrer Seite.

Mit unserer Erfahrung unterstützen wir Sie durch eine Vielzahl von Leistungen auf dem Gebiet des Lauterkeitsrechts:
 
  • wettbewerbsrechtliche Prüfungen, Begutachtungen und Einschätzungen des Marktverhaltens von Mitbewerbern (Geschäftspraktiken, Unternehmensauftritte, etc.)
  • wettbewerbsrechtliche Prüfungen, Einschätzungen und Begleitung in Bezug auf:
    • Werbemaßnahmen, sowohl online als auch offline (Werbekampagnen, vergleichende Werbung, etc.)
    • E-Commerce: Websites, Online-Shops, Newsletter, Internet-Handel über Plattformen, etc.
  • wettbewerbsrechtliche Unterstützung bei Einführung von Produkten, Eröffnung von Vertriebswegen, Lizenzierungen
  • Abmahnung von unlauterem, wettbewerbswidrigem Handeln
  • Verteidigung gegen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, Klagen und einstweilige Verfügungen
  • außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche
    • insbesondere Unterlassung, Beseitigung/Vernichtung, Auskunft, Schadensersatz, Gewinnabschöpfung
    • Erstellung, Prüfung und Modifizierung von Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen
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UNTERNEHMENSRECHT

DATENSCHUTZRECHT

Fast jedes Unternehmen, sei es auch noch so klein, verarbeitet personenbezogene Daten von Geschäftspartnern und Kunden. Diese Daten verdienen sorgsamen Umgang und Schutz.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist – nicht erst seit Inkrafttreten der berüchtigten DSGVO – an vielschichtige rechtliche Regelungen gebunden. Wir unterstützen Unternehmen aller Art dabei, an ihre Tätigkeit und Größe angepasste Datenschutzmaßnahmen zu erarbeiten. Von Datenschutzerklärungen in Verträgen oder auf Websites bis hin zu individuellen und nachhaltigen Compliance-Maßnahmen.

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Das geltende Datenschutzrecht regelt nicht nur, unter welchen Umständen und zu welchen Zwecken Daten verarbeitet werden dürfen, sondern enthält auch Vorgaben für Speicherdauern und Löschungspflichten sowie das richtige Verhalten beim „Daten-Leck“ (Data Breach). Außerdem bestehen umfassende Aufklärungs- und Mitteilungspflichten gegenüber Kunden und Geschäftspartnern über die Verwendung von personenbezogenen Daten. Nicht zuletzt gilt es, im Falle einer Datenschutzanfrage eines Kunden richtig und zeitgerecht zu reagieren. Als im Datenschutzrecht besonders ausgebildete Anwälte helfen wir Ihnen dabei, Ihr Unternehmen datenschutz-fit zu machen und zu halten.
 
Darüber hinaus beraten und vertreten wir Sie in den vielseitigen Verfahrensarten in Deutschland und Österreich – sei es in Schadensersatzprozessen, in Verfahren gegen Datenschutzbehörden, aber auch in Bußgeld- und Zivilverfahren wegen möglicher Datenschutzverstöße.
 
Im Datenschutzrecht sind Sie mit unserer Unterstützung bestens vorbereitet:
 
  • Ausarbeitung DGSVO-konformer Datenschutzmitteilungen und Einverständnisformulare für Websites sowie für Ihre tägliche geschäftliche Tätigkeit
  • rechtliche Beratung im Zusammenhang mit Datenschutzfragen
    • Umgang mit personenbezogenen Daten in Ihrem Unternehmen
    • Ausarbeitung unternehmensinterner Compliance-Richtlinien
    • Beratung zu Fragen der Datenminimierung, Zweckbindung, Speicherbegrenzung, Transparenz udgl.
    • Erstellung und Prüfung von Verschwiegenheitserklärungen und            -vereinbarungen
  • Unterstützung beim Umgang mit DSGVO-Begehren (Auskunft, Löschung, Berichtigung, Widerruf der Einwilligung, etc.)
  • Anzeigen bei der zuständigen Datenschutzbehörde in Österreich und Deutschland
  • Vertretung in behördlichen und gerichtlichen Verfahren wegen Verletzungen des Datenschutzrechts in Österreich und Deutschland
    • insbesondere auch Durchsetzung datenschutzrechtlicher Ansprüche (Unterlassung, Beseitigung, Schadenersatz)
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Zwei Standorte, ein Ziel: bestmögliche Durchsetzung Ihrer Interessen.

Kontaktieren Sie uns gerne mit Ihrem Anliegen. In einem persönlichen Gespräch beraten wir Sie effizient – mit Tief- und Weitblick, die Lösung stets im Visier.

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FAX +43 1 947 85 50 20

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