Urheberrecht: Ihre Anwälte für Urheberrecht in Stuttgart & Wien

Pinsel und Farben – kreatives Schaffen unter dem Schutz des Urheberrechts

Das Urheberrecht bietet umfassenden Schutz für fast alle Formen kreativen Schaffens – von der Fotografie über Musik und Design bis hin zu Texten, Software-nahen Inhalten im Web und Werken der bildenden Kunst. Gerade in Zeiten der Digitalisierung ist das Urheberrecht im ständigen Wandel: Digitale Inhalte werden vielfach ohne Lizenzierung kopiert, geteilt und vervielfältigt. Wer kreativ arbeitet oder mit kreativen Leistungen wirtschaftet, braucht deshalb einen verlässlichen rechtlichen Rahmen – und im Konfliktfall eine konsequente Durchsetzung seiner Rechte.

Als Kanzlei für geistiges Eigentum mit Standorten in Stuttgart und Wien vertreten wir von Jakober Rechtsanwälte mit jahrzehntelanger Expertise und Erfahrung im Urheber- und Kunstrecht die vielfältigen Interessen von Urhebern/Künstlern, Unternehmen und Rechteinhabern aller Sparten – nach deutschem, österreichischem und europäischem Recht. Für Ihr gutes Recht.

Was das Urheberrecht schützt – und warum Durchsetzung entscheidend ist

Das Urheberrecht dient dem Schutz individueller geistiger Schöpfungen. Es entsteht unmittelbar mit der Erschaffung eines Werks – ganz ohne Anmeldung oder Registrierung – und bleibt bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers bestehen. Der Urheber erhält das ausschließliche Recht zur Nutzung und Verwertung seines Werks, etwa in Form der Veröffentlichung, Verbreitung oder Vervielfältigung. Diese Verwertungsrechte können auch an Dritte übertragen oder lizenziert werden.

Trotz dieses umfassenden Schutzes kommen Kopien, Nachahmungen und andere unerlaubte Nutzungen geschützter Werke in der Praxis häufig vor. Effektiver Urheberrechtsschutz bedarf daher auch der konsequenten rechtlichen Durchsetzung – außergerichtlich wie gerichtlich. Genau hier setzen wir an: Als Anwälte für Urheberrecht in Stuttgart und Wien stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn Ihre Rechte verletzt werden – und ebenso, wenn Sie sich gegen oftmals unberechtigte oder überhöhte urheberrechtliche Abmahnungen und Klagen verteidigen müssen.

Unsere Leistungen im Urheberrecht

Unser Leistungsportfolio im Urheberrecht deckt das gesamte Spektrum ab – von der Beratung über die Vertragsgestaltung bis zur Prozessführung:

Prüfung & Beratung

  • Prüfung und Begutachtung der Schutzfähigkeit sowie von Rechtseingriffen und Rechtsverletzungen
  • Rechtliche Prüfung in Bezug auf Bearbeitungen und freie Werknutzungen
  • Urheberrechtliche Behandlung von verwaisten, nicht gehandelten Werken oder unwesentlichem Beiwerk
  • Klärung von Folgerechten
  • IP-Due-Diligence, insbesondere bei Unternehmensfusionen und Unternehmensübernahmen

Verträge & Lizenzen

  • Erstellung, Gestaltung, Prüfung und Modifizierung von Werknutzungs- und Werkbewilligungsverträgen, Rechteeinräumungen und Rechteübertragungen
  • Erstellung und Prüfung von Lizenzverträgen sowie Begleitung der zugehörigen Verhandlungen
  • Beratung, Überprüfung und Erstellung von Künstlervertrag, Managementvertrag, Engagementvertrag und Bandübernahmevertrag – damit Ihre kreativen Leistungen anerkannt und angemessen vergütet werden

Durchsetzung & Verteidigung

  • Nationale und grenzüberschreitende Abmahnung und Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen
  • Verteidigung gegen urheberrechtliche Abmahnungen und Klagen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung urheberrechtlicher Ansprüche, insbesondere Unterlassung, Beseitigung/Vernichtung, Auskunft und Schadensersatz
  • Einstweiliger Rechtsschutz bzw. einstweilige Verfügungen sowie Hinterlegung von Schutzschriften zu deren Abwehr
  • Verfolgung von Urheberpersönlichkeitsrechtsverletzungen (Recht auf Urhebernennung, Entstellungsschutz)
  • Verfolgung von Verstößen gegen das Recht am eigenen Bild
  • Erstellung, Prüfung und Modifizierung von Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen
  • Führen von (Vergleichs-)Verhandlungen
  • Gerichtliche Klageführung in Deutschland und Österreich – von der ersten bis zur letzten Instanz

Laufende Betreuung

  • Individuelles Werkportfolio-Management: Unterstützung, Überwachung und Schutz Ihrer Werke
  • Zusammenarbeit mit Verwertungsgesellschaften bzw. Organisationen, die die Interessen von Urhebern, Rechteinhabern und Designer:innen vertreten

Für wen wir tätig sind: Branchen & Zielgruppen

Unsere urheberrechtliche Erfahrung erstreckt sich auf vielzählige Bereiche und Branchen:

  • Bildende Kunst, Malerei, Skulpturen und Bildhauerei
  • Architektur
  • Fotografie und Lichtbildschutz
  • Design, Angewandte Kunst, Produktdesign, Industrial Design
  • Illustrationen und Grafik
  • Mode, Schmuck und Accessoires
  • Internet, Webseiten und Social Media – einschließlich Blogger:innen, Influencer:innen, Food-Stylist:innen und Gamer:innen
  • Musik, Komposition, Gesang und Musikproduktionen
  • Filmkunst, Musikvideos und Kurzvideos
  • Choreografie, Performance, Pantomime und Bühnenbilder
  • Bücher, Texte, Literatur, Songtexte und Produktbeschreibungen

Zu unseren Mandant:innen zählen Unternehmen, Agenturen, Künstler:innen, Designer:innen, Verbände und Institutionen – vom Einzelschaffenden bis zum international tätigen Rechteinhaber.

Warum Jakober Rechtsanwälte?

  • Zwei Standorte, drei Rechtsordnungen: Mit Kanzleistandorten in Stuttgart und Wien beraten wir zu deutschem, österreichischem und europäischem Recht – aus einer Hand. Gerade bei grenzüberschreitenden Urheberrechtsverletzungen im Internet ist das ein entscheidender Vorteil.
  • 20+ Jahre Erfahrung: Wir vertreten seit über zwei Jahrzehnten die Interessen von Kreativen und Rechteinhabern – mit Präzision im Urheber- und Kunstrecht.
  • Von der Beratung bis zur letzten Instanz: Ob Vertragsgestaltung, Abmahnung oder Klage – wir begleiten Sie außergerichtlich und gerichtlich, in Deutschland und Österreich.
  • Ihr Team: RA Philip M. Jakober, RAin Julie Vinazzer-Hofbauer LL.M. und RA Nicolas Behm stehen für persönliche Betreuung. Unser Motto: „Für Ihr gutes Recht".

Ablauf der Zusammenarbeit

  1. Kontaktaufnahme: Sie schildern uns Ihr Anliegen per E-Mail oder Telefon – an unserem Standort in Stuttgart oder Wien.
  2. Persönliches Gespräch: In einem persönlichen Gespräch beraten wir Sie effizient – mit Tief- und Weitblick, die Lösung stets im Visier.
  3. Strategie & Einschätzung: Wir prüfen die Sach- und Rechtslage und stimmen mit Ihnen das weitere Vorgehen ab.
  4. Umsetzung: Wir setzen die vereinbarte Strategie um – von der Vertragsgestaltung über die außergerichtliche Einigung bis zur gerichtlichen Durchsetzung, von der ersten bis zur letzten Instanz.

Häufige Fragen zum Urheberrecht

Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung erhalten – was ist zu tun?

Bewahren Sie Ruhe und unterschreiben Sie insbesondere keine vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft: Abmahnungen sind in der Praxis oftmals unberechtigt oder überhöht, und eine einmal abgegebene Erklärung bindet Sie langfristig. Beachten Sie zugleich die gesetzten Fristen. Wir prüfen die Abmahnung, verteidigen Sie gegen unberechtigte Forderungen und erstellen bzw. modifizieren – wo sinnvoll – eine angepasste Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.

Muss ein Werk angemeldet oder registriert werden, um Urheberrechtsschutz zu erhalten?

Nein. Das Urheberrecht entsteht unmittelbar mit der Erschaffung des Werks – eine Anmeldung oder Registrierung ist nicht erforderlich. Voraussetzung ist, dass eine individuelle geistige Schöpfung vorliegt; ob das im Einzelfall zutrifft, prüfen wir gerne für Sie.

Wie lange gilt das Urheberrecht?

Das Urheberrecht bleibt bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers bestehen. Erst danach wird ein Werk grundsätzlich gemeinfrei und kann frei genutzt werden.

Welche Ansprüche bestehen, wenn jemand Ihr Werk ohne Erlaubnis nutzt?

In Betracht kommen insbesondere Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung bzw. Vernichtung, Auskunft und Schadensersatz. In dringenden Fällen kann einstweiliger Rechtsschutz (einstweilige Verfügung) beantragt werden. Welche Ansprüche im konkreten Fall bestehen und durchsetzbar sind, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab – wir beraten Sie dazu gerne persönlich.

Was kostet die Erstberatung im Urheberrecht? Kontaktieren Sie uns gerne mit Ihrem Anliegen – in einem persönlichen Gespräch klären wir das weitere Vorgehen und die Konditionen transparent.

Kontakt: Ihre Kanzlei für Urheberrecht in Stuttgart & Wien

Zwei Standorte, ein Ziel: bestmögliche Durchsetzung Ihrer Interessen. Kontaktieren Sie uns gerne mit Ihrem Anliegen – in einem persönlichen Gespräch beraten wir Sie effizient, mit Tief- und Weitblick, die Lösung stets im Visier.

Jakober Rechtsanwälte – Stuttgart Mörikestraße 12A, 70178 Stuttgart | DE Tel: +49 711 219 56 56 1 E-Mail: stuttgart@jakober-rae.com

Jakober Rechtsanwälte – Wien Nibelungengasse 11/18, 1010 Wien | AT Tel: +43 1 947 85 50 00 E-Mail: wien@jakober-rae.com

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