Medienrecht Anwalt in Stuttgart & Wien – Schutz für Ruf, Name und Bild

Mikrofon im Studio – Medien und Öffentlichkeit im Medienrecht

Eine unrichtige Behauptung in einem Zeitungsartikel, ein unerlaubt veröffentlichtes Foto, ein Fake-Account in Ihrem Namen: Im Zeitalter der digitalen Kommunikation und sozialer Medien verbreiten sich Inhalte in Sekunden – und mit ihnen mögliche Schäden für Ihre Reputation. Genau hier setzt unsere Arbeit an. Als spezialisierte Medienrecht Kanzlei mit Standorten in Stuttgart und Wien sorgen wir im Bereich des Medien- und Persönlichkeitsrechts für den Schutz Ihres Namens, Ihres Bildes und Ihres guten Rufs – außergerichtlich wie gerichtlich, in Deutschland und Österreich.

Das Medienrecht gibt Veröffentlichungen einen rechtlichen Rahmen: Es regelt die vielschichtigen Aspekte der medialen Darstellung in Printmedien und Onlinemedien, aber auch in Radio und Fernsehen. Medien sind verpflichtet, diverse Spielregeln einzuhalten – insbesondere dürfen sie keine unrichtigen Tatsachenmitteilungen veröffentlichen. Wird über Sie oder Ihr Unternehmen etwas Unrichtiges geschrieben, haben Sie Anspruch auf eine Klar- und Richtigstellung. Damit korrespondierend schützt das Persönlichkeitsrecht verschiedene individuelle Rechte, die Ihre Person betreffen. Wichtig zu wissen: Nicht nur natürliche Personen, auch Unternehmen können von persönlichkeitsrechtlichem Schutz profitieren.

Unsere Leistungen im Medienrecht

Als Anwälte für Medienrecht in Stuttgart und Wien begleiten wir Sie in allen Phasen einer medienrechtlichen Auseinandersetzung – von der ersten Einschätzung bis zur Klageführung von der ersten bis zur letzten Instanz.

Presse- und Äußerungsrecht: Vorgehen gegen unrichtige Berichterstattung

Wir unterstützen Sie bei der Verteidigung gegen unrichtige oder kreditschädigende Äußerungen in der Öffentlichkeit – etwa in Printmedien, im Fernsehen und im Internet, insbesondere auch im geschäftlichen Bereich. Dazu gehören unter anderem:

  • medienrechtliche Überprüfung von Aussagen, Statements und Handlungen
  • Überprüfung von Verdachtsberichterstattung
  • Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei übler Nachrede, kreditschädigenden Äußerungen, Beschimpfung, Verspottung und Verleumdung
  • Vorgehen bei Verletzungen des höchstpersönlichen Lebensbereiches, unzulässiger Bekanntgabe der Identität und Verstößen gegen den Schutz der Unschuldsvermutung
  • Führung medienrechtlicher Entschädigungsverfahren

Auf der anderen Seite setzen wir auch das Recht auf freie Meinungsäußerung durch, wenn Sie mit einer unberechtigten medienrechtlichen Abmahnung konfrontiert sind. Ebenso beraten wir Journalist:innen und Presseorgane.

Gegendarstellung, Berichtigung und Unterlassung

Wenn über Sie oder Ihr Unternehmen etwas Unrichtiges veröffentlicht wurde, helfen wir Ihnen bei der Wiederherstellung Ihres guten Rufs. Wir setzen Ihren Anspruch auf Veröffentlichung einer Berichtigung, einer Gegendarstellung oder eines Nachtrags durch, sprechen medienrechtliche Abmahnungen aus und erwirken einstweilige Verfügungen – denn gerade bei Medienrechtsverletzungen zählt oft jede Stunde. Im Ernstfall bieten wir effektives und schnelles Krisenmanagement.

Recht am eigenen Bild

Wird Ihr Porträt unerlaubt veröffentlicht oder sonst unangemessen verwendet, setzen wir Ihre Rechte an Ihrem eigenen Bild durch. Wir prüfen die Zulässigkeit bzw. Rechtmäßigkeit von Interviews, Texten, Illustrationen, Fotografien oder Filmmaterial und gehen gegen Verletzungen des Rechts am eigenen Bild konsequent vor – außergerichtlich und gerichtlich.

Schutz von Name, Identität und Domain

Wir helfen Ihnen dabei, sich gegen unberechtigte Verwendungen Ihres bürgerlichen Namens, Ihrer Unternehmensbezeichnung oder Ihrer Domain zur Wehr zu setzen. Das umfasst insbesondere:

  • Maßnahmen gegen Fake-Accounts, die in Ihrem Namen angemeldet werden
  • Vorgehen gegen Identitäts- oder Namensaneignungen, z. B. die Registrierung von Websites oder Accounts in Ihrem Namen
  • Unterstützung in allen Belangen des Domainrechts, insbesondere bei unbefugten Domainverwendungen und Domaingrabbing

Durchsetzung Ihrer Persönlichkeitsrechte

Unser Leistungsspektrum zum Schutz Ihrer Persönlichkeitsrechte reicht von der Prüfung möglicher Verletzungen – auch postmortal – über Ehrverletzungen, Verletzungen der Privatsphäre und Namensrechtsverletzungen bis zur außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung und Schadenersatz. Dazu gehören auch die Erwirkung von einstweiligem Rechtsschutz und die Führung von (Vergleichs-)Verhandlungen mit der Gegenseite.

Für wen wir tätig sind

Zu unseren Mandant:innen zählen Unternehmen, Agenturen, Künstler:innen, Designer:innen und Verbände ebenso wie Blogger:innen und Influencer:innen, deren öffentliche Präsenz zugleich ihr wichtigstes Kapital ist. Darüber hinaus gehört die medienrechtliche Begleitung von Personen des öffentlichen Lebens zu unserem Leistungsportfolio – ebenso wie die Beratung von Journalist:innen und Presseorganen. Ob Privatperson oder Unternehmen: Gerade im geschäftlichen Bereich können kreditschädigende Äußerungen erhebliche Folgen haben; wir setzen uns rasch und effektiv für den Erhalt Ihres guten Rufs, die Kontrolle über Ihr eigenes Bild sowie die Wahrung Ihrer persönlichen Integrität ein.

Warum Jakober Rechtsanwälte?

  • Zwei Standorte, ein Ziel: Mit Kanzleistandorten in Stuttgart und Wien vertreten wir Sie grenzüberschreitend – im deutschen, österreichischen und europäischen Recht. Unsere gerichtliche Klageführung übernehmen wir in Deutschland und Österreich, von der ersten bis zur letzten Instanz.
  • Über 20 Jahre Erfahrung: Unsere Expertise im geistigen Eigentum und den angrenzenden Rechtsgebieten – vom Urheberrecht bis zum Wettbewerbsrecht – fließt in jede medienrechtliche Beratung ein.
  • Schnelligkeit, wenn es darauf ankommt: Bei Medienrechtsverletzungen bieten wir effektives und schnelles Krisenmanagement und erwirken einstweilige Verfügungen.
  • Persönliche Beratung: In einem persönlichen Gespräch beraten wir Sie effizient – mit Tief- und Weitblick, die Lösung stets im Visier.

Ihr Team: Rechtsanwalt Philip M. Jakober, Rechtsanwältin Julie Vinazzer-Hofbauer LL.M. und Rechtsanwalt Nicolas Behm.

Häufige Fragen zum Medienrecht

Ein Foto von Ihnen wurde ohne Erlaubnis veröffentlicht – was können Sie tun?

Wird Ihr Porträt unerlaubt veröffentlicht oder sonst unangemessen verwendet, können Sie sich dagegen zur Wehr setzen. Wir prüfen den konkreten Fall, setzen Ihre Rechte am eigenen Bild durch und machen – je nach Sachlage – Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung und Schadenersatz geltend, bei Eilbedürftigkeit auch im Wege einstweiliger Verfügungen.

Über Sie oder Ihr Unternehmen wurde etwas Unrichtiges berichtet – welche Ansprüche bestehen?

Medien dürfen keine unrichtigen Tatsachenmitteilungen veröffentlichen. Wenn über Sie oder Ihr Unternehmen in einem Artikel etwas Unrichtiges geschrieben wird, haben Sie Anspruch auf eine Klar- und Richtigstellung. Wir setzen Ihren Anspruch auf Veröffentlichung einer Berichtigung, einer Gegendarstellung oder eines Nachtrags durch und führen bei Bedarf medienrechtliche Entschädigungsverfahren.

Jemand hat einen Fake-Account oder eine Website in Ihrem Namen angelegt – wie gehen Sie dagegen vor?

Gegen Identitäts- oder Namensaneignungen – etwa die Registrierung von Websites oder Accounts in Ihrem Namen – können Sie rechtlich vorgehen. Wir unterstützen Sie auch in allen Belangen des Domainrechts, insbesondere bei unbefugten Domainverwendungen und Domaingrabbing.

Sie werden in sozialen Medien beleidigt oder verleumdet – lohnt sich rechtliches Vorgehen?

Gerade im Zeitalter der digitalen Kommunikation und sozialer Medien ist der Schutz Ihrer Reputation besonders gefordert. Beleidigungen, üble Nachrede, kreditschädigende Äußerungen und Verleumdungen müssen Sie nicht hinnehmen. Ob und welche Schritte im Einzelfall sinnvoll sind, hängt von den konkreten Umständen ab – wir prüfen Ihren Fall und beraten Sie zu den Erfolgsaussichten der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung.

Gilt der Schutz des Persönlichkeitsrechts auch für Unternehmen?

Ja – nicht nur natürliche Personen, auch Unternehmen können von persönlichkeitsrechtlichem Schutz profitieren, etwa beim Vorgehen gegen kreditschädigende Äußerungen oder unberechtigte Verwendungen der Unternehmensbezeichnung.

Kontakt – Ihre Anwälte für Medienrecht in Stuttgart und Wien

Zwei Standorte, ein Ziel: die bestmögliche Durchsetzung Ihrer Interessen. Kontaktieren Sie uns gerne mit Ihrem Anliegen – in einem persönlichen Gespräch beraten wir Sie effizient.

Jakober Rechtsanwälte – Stuttgart Mörikestraße 12A, 70178 Stuttgart, Deutschland Tel: +49 711 219 56 56 1 E-Mail: stuttgart@jakober-rae.com

Jakober Rechtsanwälte – Wien Nibelungengasse 11/18, 1010 Wien, Österreich Tel: +43 1 947 85 50 00 E-Mail: wien@jakober-rae.com

Weitere Rechtsgebiete